Funktion: Geschäftsprüfungskommission

Gestützt auf die geltende Gemeindeverfassung steht allen Bürgerinnen und Bürgern von Zollikofen die Möglichkeit offen, sich mit persönlichen Anliegen an die Geschäftsprüfungskommission zu wenden | Aufsichtsstelle allgemein: Jede Person ist berechtigt, einen die Gemeinde betreffenden Fall bei der GPK anzuzeigen. Die GPK entscheidet dann, ob sie der Anzeige Folge gibt und welche Vorkehrungen zu treffen sind. | Aufsichtsstelle für Datenschutzfragen: Fälle von Missachtung von Datenschutzvorschriften können der GPK zur Bearbeitung eingereicht werden.

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